Dr. med. Barbara Heda, Bad Liebenwerda
Das Prinzip wurde 1796 von Samuel Hahnemann (in Meißen geboren, universal gelehrter Arzt, Apotheker, Chemiker, Übersetzer) entwickelt und besteht in der Ähnlichkeitsregel.
Diese ist die therapeutische Grundlage der Homöopathie, das heißt: ein homöopathisches Arzneimittel wird zur Behandlung vergleichbarer (ähnlicher) Symptome und Krankheiten eingesetzt, die es beim Gesunden im Rahmen einer Arzneimittelprüfung auslöst.
Beispiel: „Die Küchenzwiebel" sorgt wohl bei jedem Menschen dafür, dass bestimmte Symptome wie Augentränen und Naselaufen hervorgerufen werden. Nach dem Ähnlichkeitsprinzip bedeutet dies, dass sie in homöopathischer Zubereitung beispielsweise bei der Behandlung von Heuschnupfen mit den Beschwerden wie Fließschnupfen und Augentränen eingesetzt werden kann.
Eine heilende Wirkung von Homöopathika wird dann eintreten, wenn das Arzneimittelbild möglichst ähnlich dem Krankheitsbild des Patienten ist.
Verabreichung homöopathischer Arzneien:
Homöopathische Arzneien werden hauptsächlich als Lösungen, Globuli oder Tabletten angeboten. Globuli (Wirkstoff + Trägersubstanz Zucker) gelten heutzutage allgemein als Ressourcen schonendste, ökonomischste (und auch kinderfreundlichste) Darreichungsform. Zur Dosierung ist noch zu erwähnen, dass die „tiefen" D-Potenzen (Dezimal) zur Behandlung akuter Erkrankungen gut geeignet sind. Für die Therapie chronischer Erkrankungen wählt man entweder C- oder Q-Potenzen (Centesimal oder LM).
Zur Selbstmedikation durch den „medizinischen Laien" empfehlen sich hauptsächlich homöopathische Kombinationspräparate für „bewährte Anwendungen", zum Beispiel Nisylen bei grippalem Infekt im Anfangsstadium oder Zeel comp. Bei Arthrosen verschiedener Art.